bundestagswahl 2002

Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."

Was heißt das:
Allgemein: Das Wahlrecht steht mit Vollendung des 18. Lebensjahres jeder Staatsbürgerin und jedem Staatsbürger zu, der nicht entmündigt ist und nicht seine bürgerlichen Ehrenrechte durch ein Gerichtsurteil verloren hat.

Unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler wählen ihren Bundestagsabgeordneten direkt. Es werden bei der Wahl keine Wahlmänner und/oder Wahlfrauen zwischengeschaltet.

Frei: Es darf auf Wählerinnen und Wähler von keiner Seite ein irgendwie gearteter Druck ausgeübt werden, zu Gunsten oder zu Ungunsten des einen oder anderen Kandidaten, oder zu einer Wahlenthaltung.

Gleich: Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung des Bundestages. Das Stimmengewicht der Wahlberechtigten (Zählwertgleichheit der Stimme) darf nicht abhängig gemacht werden von Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht oder politische Einstellung.

Geheim: Niemand darf durch Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Allenfalls dürfen Wählerin oder Wähler selbst bekannt geben, wem sie ihre Stimme gegeben haben. Die geheime Wahl muss rechtlich und organisatorisch gewährleistet sein. Sie sichert die freie Wahlentscheidung der Wahlberechtigten und erfolgt mittels Stimmzetteln.

Die Parteien

Jede Partei hat eine Farbe mit der sie assoziiert wird:

Bei Bündnis 90/Die Grünen ist es ganz einfach, sie verwenden grün.

Bei SPD und PDS verwenden beide rot.

Die FDP hat als Stammfarbe gelb , aber der Schriftzug FDP steht meistens dann in blau auf gelb.

Bei der CDU ist es etwas komplizierter. Die CDU, das sind die Schwarzen, aber die CDU hatte sich irgendwann den roten Schriftzug bei der SPD geklaut. Und seitdem steht CDU in rot auf den Plakaten. Die bayerische CSU vertritt das wahre Bayerntum, benutzt deshalb gerne blau-weiß und schreibt CSU in blau.

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Die drei Buchstaben der Parteien sind natürlich Abkürzungen. Und da ist man vor Überraschungen nicht sicher ;-)

CDU - Christlich Demokratische Union

CSU - Christlich-Soziale Union

SPD -Sozialdemokratische Partei Deutschlands

FDP - Freie Demokratische Partei

PDS - Partei des demokratischen Sozialismus, die PDS ist die Nachfolgepartei der SED, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Die SED wurde nach der Wende in der DDR1990 nicht aufgelöst sondern erst mal umbenannt in SED-PDS und schließlich in PDS. Zwar war die Geschichte der SED nicht sonderlich glorreich, aber die Auflösung der SED hätte zu einem Verlust des Parteibesitzes und der Mitglieder geführt. Und die Mitglieder hätten alle neu eintreten müssen, und ob die das alle gemacht hätten? ;-)

Bündnis 90/Die Grünen haben keine richtige Abkürzung. Bündnis 90 war der Zusammenschluss der Bürgerrechtsbewegungen in der DDR, die durch ihrer DDR-internen Aktivitäten maßgeblich zum Fall der Mauer beigetragen hatten, dann aber tragischerweise bei den Wahlen 1990 gegen die Ost-CDU, die als Blockpartei immer das DDR-Regime der SED unterstützt hatten, untergingen. Die Wähler sahen halt nur noch die westdeutsche CDU mit Helmut Kohl und versprachen sich mehr von dem der das Sagen hatte.

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Und jetzt kommen die, die gewählt werden. Denn im Bundestag sitzen keine Prozentpunkte sondern Abgeordnete, also Menschen, man mag es kaum glauben.

Es gibt 3542 Kandidaten für die Bundestagswahl.

Von ihnen kandidieren 694 nur in einem Wahlkreis, 1598 nur auf einer Landesliste, 1250 sowohl in einem Wahlkreis als auch auf einer Landesliste.

Die wichtigen Leute einer Partei kandidieren in der Regel in ihrem Wahlkreis und stehen vorne auf der Liste. Man sagt "Sie sind über die Landesliste abgesichert". Denn wenn man im Wahlkreis verliert, hat man durch den vorderen Listenplatz doch eine Chance reinzukommen. (Wäre ja auch peinlich, wenn der Bundeskanzler draußen bleiben muss ;-)

Wie ist das jetzt mit der Erst- und der Zweitstimme?

Es gibt beiden Wahlen zum 15. Bundestag 299 Wahlkreise für die 598 Sitze im Bundestag.

Der Wahlkreiskandidat wird mit der Erststimme (links auf dem Wahlzettel) gewählt, die Zweitstimme (rechts auf dem Wahlzettel) wählt die Landesliste.

D.h. die Erstimme ist eine Stimme für eine Person, den Direktkandidaten (der im Wahlkreis wohnt, und i.d.R. einer Partei angehört) und die Zweitstimme wählt eine Partei.

Die Anzahl der Zweitstimmen ist aber dann das wichtigste. Denn die Anzahl der Zweitstimmen ergibt die Sitze, die die Partei im Bundestag bekommt.

Ein Direktkandidat kommt in den Bundestag, wenn er die relative Mehrheit der Erststimmen bekommt. Das heißt, der mit den meisten Stimmen gewinnt. Das kann natürlich wenig sein, wenn es fünf Bewerber gibt und einer 19%, drei 20% und einer 21% der Stimmen erhält. Der mit den 21% Prozent hat dann gewonnen und fährt nach Berlin.

Ein gewählter Direktkandidat kommt auf jeden Fall in den Bundestag, ein Listenkandidat nur dann wenn seine Partei genügend Stimmen bekommt.

Die Anzahl der Zweitstimmen bestimmt den Anteil der Sitze im Bundestag. Auf diese Sitze kommen aber auch die Direktkandidaten.

Falls also eine Partei 25% aller Direktkandidaten durchbekäme, und 50% der Zweitstimmen, dann bekommt sie im Parlament 50% der Abgeordneten. Aber die direkt gewählten kommen auf jeden Fall ins Parlament. D.h. die ersten 25% der Plätze im Parlament werden von den Direktkandidaten besetzt und dann kommen erst die von den Listen. Wenn es dumm läuft kommt keiner von der Liste ins Parlament, weil alle Direktkandidaten es geschafft haben.

Dann war da noch die Sache mit den Überhangmandaten:

Es gibt da "externe Überhangmandate" wenn wenn Gesamtzahl der Direktmandate einer Partei die Zahl der ihr nach Zweitstimmen zustehenden Sitzen übersteigt. Externe Überhangmandate sind bisher noch bei keiner Bundestagswahl aufgetreten und extrem unwahrscheinlich.

Und es gibt "interne Überhangmandate", die entstehen in bestimmten Bundesländern und sind damit eine Folge der Aufteilung einer Partei in verschiedene Landeslisten. Alle bisher bei Bundestagswahlen aufgetretenen Überhangmandate sind interne Überhangmandate (da sie Parteiintern auftreten).

Dann gibt es noch die so genannten "Grundmandate". Durch die Grundmandatsklausel kann eine Partei in den Bundestag einziehen, obwohl sie weniger als 5% der Zweitstimmen erhalten hat. Dazu muss die Partei mindestens drei Direktkandidaten durchbringen.

Die Fünf-Prozent-Klausel gehört seit 1949 zum bewährten Kernbestand des deutschen Wahlrechts, sie sollte für Stabile verhältnisse im deutschen Parlament sorgen. Durch die Erfahrungen der Weimarer Republik gewarnt, wollte man die parlamentarische Gefahr durch Splitterparteien begrenzen.

Die erste neue Partei, die diese Hürde überwinden konnte waren 1983 die Grünen mit 5,6 %.

Stimmen-Splitting

Man kann mit der Erst- und Zweitstimme unterschiedlich wählen ("Stimmen-Splitting"). Vielleicht kennt man den einen Direktkandidaten ja persönlich oder traut dem mehr zu als seiner Partei.

Durch das sogenannte "Stimmen-Splitting" kann man aber auch taktisch wählen: Die kleinen Parteien haben so gut wie keine Chance einen Direktkandidaten durchzubekommen. Deshalb kann man dann den kleinen Parteinen seine Zweitstimme geben und damit man die Erststimme nicht an den chancenlosen Direktkandidaten verschenkt wählt man damit dann den potentiellen Koalitionspartner seiner Wunschpartei. Dadurch kommt die kleine Partei eher über 5% und der ungeliebte Direktkandidat "der anderen" schafft es nicht.

Die Landeslisten

Auf den 189 Landeslisten der 24 Parteien für die Bundestagswahl 2002 stehen insgesamt 2848 (1998 waren es 4006) Wahlbewerber, darunter 932 (1998: 1237) Frauen.

Die Zahl der Landeslistenbewerber beträgt bei der

SPD: 516 (543) darunter 209 (212) Frauen

CDU: 449 (465) darunter 152 (166) Frauen

CSU: 53 (51) darunter 16 (13) Frauen

GRÜNE: 221 (264) darunter 107 (129) Frauen

FDP: 368 (334) darunter 78 (68) Frauen

PDS: 182 (181) darunter 83 (74) Frauen

Sonstige: 1 059 (2 168) darunter 287 (575) Frauen

In Klammern die jeweilige Anzahl der Listenwahlbewerberinnen und Listenwahlbewerber von 1998.

 

Wahlkreisbewerber der SPD, der CDU bzw. CSU und der FDP kandidieren in allen 299 Wahlkreisen. Für die GRÜNEN sind 297 und für die PDS 274 Kreiswahlvorschläge zugelassen worden.

Schließlich kandidieren 60 (1998: 105) parteilose Wählergruppen mit einem Wahlbewerber bzw. Einzelbewerber in Wahlkreisen.

Die Gesamtzahl der Kreiswahlvorschläge und damit auch der Wahlkreisbewerber beläuft sich auf 1 944 (1998: 2703), darunter 467 (1998: 635) Frauen.

Das Durchschnittsalter der 3 542 Kandidatinnen und Kandidaten beträgt 45,9 Jahre (1998: 45,8 Jahre).

Die Kandidaten der Humanistischen Partei — HP — haben das niedrigste Durchschnittsalter mit 35,3 Jahren, am zweitjüngsten sind die Kandidatinnen und Kandidaten der Partei des Demokratischen Sozialismus — PDS — mit 42,5 Jahren.

Das höchste Durchschnittsalter haben die Kandidaten der Kommunistischen Partei Deutschlands — KPD; es liegt bei 73,1 Jahren. 58,4 Jahre beträgt das Durchschnittsalter der Kandidaten der Partei Die Grauen — Graue Panther — GRAUE —. Die älteste Bewerberin bei der Bundestagswahl 2002 ist 1918 geboren und kandidiert auf Platz 8 der Landesliste in Nordrhein-Westfalen für die Christliche Mitte — Für ein Deutschland nach Gottes Geboten — CM —. Der jüngste ist 1984 geboren und wurde als Kandidat im Wahlkreis 33 (Cloppenburg — Vechta) der Partei des Demokratischen Sozialismus — PDS — in Niedersachsen nominiert.

In zwei Wahlkreisen wurden wegen Todes von Wahlkreisbewerbern nach Zulassung Ersatzkandidaten bestimmt.

2002 kandidieren 70 Ärzte für ein Bundestagsmandat.

Im 14. Bundestag saßen 8 Professoren - genauso viele wie Hausfrauen.

 

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